|
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Geltungsbereich
Die Aktivitäten von WORLDMODEL AGENCY, TREND MODELS LTDA (nachfolgend Agentur genannt) werden
in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Sie sind auf
das Verhältnis mit der Agentur in Zusammenhang mit der Model-Vermittlung und
mit der Organisation von Anlässen anwendbar. Diese Allg. Geschäftsbedingungen bilden
einen integrierenden Bestandteil eines jeden, mit Auftraggebern, Models oder sonstigen Dritten abgeschlossenen Vertrages.
1.2
Abweichungen
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind
nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur zulässig. Der Ansprecher ist
hierfür beweispflichtig. Direkte oder anders lautende Vereinbarungen
zwischen Models und Auftraggebern oder sonstigen Dritten, sind ohne
Rücksprache mit der Agentur unzulässig.
1.3
Gültigkeit
Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen jederzeit ganz
oder teilweise anzupassen oder aufzulösen und damit verbunden die Allg.
Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Durch die Änderung einzelner
Artikel werden die übrigen Bestimmungen dieser Allg. Geschäftsbedingungen
nicht aufgehoben.
2.
Buchungsbestimmungen
2.1
Castings
Castings (Vorstellungstermine für Models) dürfen max. 20 Minuten dauern. Bei
längerer Dauer oder Wartezeit hat das Model Anspruch auf sein übliches
Modelhonorar. Bei einem Castingtermin fallen keinerlei Reisespesen für das
Model an. Außer Polaroid-Aufnahmen dürfen keinerlei Fotos oder
digitalisierten Aufnahmen vom Model gemacht werden, sonst ist durch den
Auftraggeber das übliche Honorar für Model und Agentur zu entrichten. Fotos
und Filmcastings dürfen nicht veröffentlicht werden.
2.2
Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservationen von Modelbuchungen. Eine
Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (spätestens bis 18.00
Uhr) vor Tätigkeitsbeginn eine Festbuchung des Optionärs erfolgt. Eine
Option verfällt ebenfalls, wenn nicht innerhalb von zwei Stunden nach
Aufforderung des Optionärs durch die Agentur eine Festbuchung vom Optionärs
erfolgt. Samstag und Sonntag gelten nicht als Werktage. Die Optionen werden
in der Reihenfolge ihrer Eingänge notiert.
2.3
Fixbuchungen
Fixbuchungen sind für alle Parteien (Auftraggeber, Agentur und Model)
verbindlich und erfordern eine schriftliche Bestätigung.
2.4
Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet und
mit einem Ausweichtermin gebucht werden. Der Auftraggeber kann eine
Wetterbuchung bis spätestens 24 Stunden vor Tätigkeitsbeginn verschieben.
Die Wetterbuchung wird somit auf den Ausweichtermin verschoben. Fällt die
Wetterbuchung auch am Ausweichtermin aus, wird für das Model die erste
Honorarstunde und für die Agentur das Vermittlungshonorar in jedem Fall in
Rechnung gestellt. Angefallene Spesen des Models gehen zu Lasten des
Auftraggebers. Für weitere Umbuchungen gelten die Bestimmungen unter Punkt
2.5.
2.5
Umbuchungen
Bei Umbuchungen aller Art werden dem Auftraggeber € 100.— pro Model durch
die Agentur in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf unbestimmte Zeit werden
nicht entgegen genommen. Sie gelten als Annullationen und werden wie diese
behandelt und verrechnet.
2.6
Folgebuchungen von Models
Der Auftraggeber schuldet der Agentur die Vermittlungsgebühr auch für alle
Folgebuchungen eines Models, solange das Model sich von der Agentur
vertreten lässt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Direktbuchungen mit
Models unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Bei Umgehung wird eine
Konventionalstrafe von € 5'000.—verrechnet.
2.7
Annullationen von Fixbuchungen
Annullationen bedürfen immer der schriftlichen Form per post oder fax.
E-Mails werden nicht akzeptiert. Allfällige Schadenersatzforderungen seitens
der Agentur bleiben vorbehalten.
-
Erfolgt die
Annullation des Anlasses bis 30 Tage vorher, wird dem Auftraggeber nur der
bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand in Rechnung
gestellt.
-
Erfolgt die
Annullation des Anlasses bis 15 Tage vorher, werden dem Auftraggeber der
bis dahin tatsächlich entstandene organisatorische Aufwand sowie 50% des
restlichen Gesamtauftragsvolumens in Rechnung gestellt.
-
Erfolgt die
Annullation des Anlasses 14 bis 0 Tage vorher, behält sich die Agentur
vor, das gesamte Auftragsvolumen in Rechnung zu stellen.
-
Annulationen von Einzelaufträgen je Model 10 Tage vor Tätigkeitstermin
sind kostenlos. Bei später eintreffenden Annulationen werden immer die
tatsächlich entstandenen Aufwände verrechnet. Maximal 100% des
vereinbarten Betrages.
-
Bei
Annullationen infolge höherer Gewalt oder unerwünschten
Wetterverhältnissen gelten die selben Ansätze.
3.
Arbeitsbestimmungen / Haftung
3.1
Interviews / Ton- und Bildaufnahmen
Ohne die Einwilligung der Agentur dürfen vor, während und nach dem gesamten
Model-Einsatz oder Anlass weder Ton- und Bildaufnahmen noch Interviews von
Models gemacht werden. Dies gilt auch für den gesamten Backstage-Bereich.
3.2
Datenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Privatsphäre des Models zu
respektieren und zu schützen und die Daten des Models unter Einhaltung der
International Datenschutzgesetze zu verwalten. Er verpflichtet sich, keine
privaten Daten des Models, Adressen und Telefonnummern abzuspeichern, zu
veröffentlichen, zu verkaufen oder in irgendeiner Form an Dritte
weiterzugeben. Die Kontaktaufnahme zum Model muss ausschließlich über die
Agentur erfolgen.
3.3
Arbeitszeit
Models können stunden-, tage- oder halbtageweise gebucht optioniert werden.
Bei Tagesbuchungen beträgt die reine Arbeitszeit 8 Stunden, bei
Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden. Die Arbeitszeit beginnt mit dem
Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die
Zeit für die Vorbereitung auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anproben
usw.) gilt als Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Auftraggeber
einzuplanen. Das Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung muss dem
Model ausbezahlt werden, auch wenn nicht die volle Zeit beansprucht wurde.
Leistet das Model Überstunden, so ist es gemäß seinem vereinbarten
Stundenansatz zu entschädigen. Angebrochene Stunden werden dabei auf die
nächste halbe Stunde aufgerundet.
3.4
Risikoaufnahmen / Sicherheit
Bei besonders risikoreichen Einsätzen hat der Auftraggeber eine
entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen. Der Auftrag
geber verpflichtet sich, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle
zu vermeiden sowie das Leben und die Gesundheit des Models zu schützen. Er
verpflichtet sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle
massgebenden Richtlinien einzuhalten. Die Agentur lehnt jegliche Haftung
(insbesondere für Unfälle und Risiken, Haftpflichtforderungen,
Schadenersatz) ab. Hat der Auftraggeber der Agentur bei der Buchung das
einzugehende Risiko nicht ausdrücklich mitgeteilt, ist das Model berechtigt,
seine Leistung zu verweigern. Es erhält vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar
von 70% des vereinbarten Gesamthonorares.
3.5
Versicherungen / Sozialversicherungen
Sämtliche Versicherungen sind Sache des Auftraggebers bzw. des Models. Die
Agentur tritt als Vermittlerin zwischen Auftraggeber und Model auf und
übernimmt als solche keinerlei Haftung. Die Verpflichtung zur Zahlung von
anfallenden Steuern, Versicherungsbeiträgen und Sozialversicherungsabgaben
übernimmt das Model.
3.6
Absenzen / Zuspätkommen des Models
Bei Absenzen oder Verspätung des Models infolge höherer Gewalt sind weder
die Agentur noch das Model haftbar. Bei Verspätung des Models durch
Eigenverschulden, hat dieses die vereinbarte Arbeitszeit nach zu arbeiten
und/oder für den sich daraus ergebenden Schaden aufzukommen. Der
Auftraggeber hat das Recht, andere für Mehrpersonen-Aufnahmen wartende
Models auf Kosten des zu spät kommenden Models in direkter Verhandlung zu
entschädigen. Für die daraus resultierenden Kosten kann die Agentur nicht
haftbar gemacht werden. Es ist Sache des Auftraggebers, den besonderen
Koordinationsrisiken bei Mehrpersonen-Aufnahmen Rechnung zu tragen, z.B.
durch Weck-
dienst, Zeitreserven, usw.
3.7
Krankheit / Unfall / Fernbleiben des Models
Ist ein Model wegen Krankheit oder Unfall verhindert, muss es gemäss seinem
Model-Vermittlungs-Vertrag unverzüglich die Agentur benach-
richtigen. Der entsprechende Nachweis der Krankheit/des Unfalles muss dem
Auftraggeber und der Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis).
Versäumt es das Model, die Agentur innert nützlicher Frist zu
benachrichtigen oder kann es den Nachweis seines Fernblei-
bens nicht erbringen, hat es für den sich daraus ergebenden Schaden
aufzukommen. Die Agentur behält sich das Recht vor, das ausge-
fallene Model durch ein anderes zu ersetzen, dessen Befähigung gleichwertig
eingestuft werden kann. Sollte sich kein geeignetes Model finden lassen,
kann dieser Auftrag von Auftraggeber oder Agentur mit sofortiger Wirkung
annulliert werden. Diesenfalls entfällt die Zahlungs-
pflicht des Auftraggebers für das ausgefallene und nicht ersetzbare Model an
die Agentur und an dieses Model.
3.8
Reklamationen
Die Agentur ist nicht haftbar für Verspätungen, Nichterscheinen, physische
und psychische Veränderungen, Krankheit usw. des Models. Der Auftraggeber
hat bei diesbezüglichen Reklamationen unverzüglich die Agentur zu
informieren. Das Model ist sodann von seiner Arbeits-
pflicht zu entbinden. Ausser Polaroidaufnahmen (zum Nachweis der
Reklamation) sind keine Fotos oder digitale Aufnahmen erlaubt, ansonsten
durch den Auftraggeber das Modelhonorar, die Spesen und die
Vermittlungsgebühr zu bezahlen sind. Bei berechtigten Bean-
standungen seitens des Auftraggebers, entfällt jegliche Zahlungspflicht des
Auftraggebers an dieses Model. Die Agentur behält sich das Recht vor, das
beanstandete Model durch ein anderes zu ersetzen, dessen Befähigung
gleichwertig eingestuft werden kann. Sollte sich kein geeignetes Model
finden lassen, kann dieser Auftrag von Auftraggeber oder Agentur mit
sofortiger Wirkung annulliert werden. Für die Arbei-
ten von Hairstylisten, Stylisten oder Make up Artisten kann das Model nicht
verantwortlich gemacht werden.
3.9
Verwendung von Material
Kann produziertes Material aus technischen, ästhetischen, politischen,
religiösen, ethischen oder sonstigen Gründen nicht verwendet werden, so
können das Model und die Agentur nicht haftbar gemacht werden. Die
vereinbarten Honoraransprüche von Model und Agentur bleiben vollumfänglich
bestehen.
4.
Benutzungsrechte
4.1
Gültigkeitsdauer des Benutzungsrechts
Das Veröffentlichungsrecht gilt ein Jahr ab der ersten Erscheinung und für
ein Land. Benutzungsrechte für weitere Jahre und Länder sind immer vor dem
Gebrauch mit der Agentur abzusprechen und schriftlich zu bestätigen.
4.2
Buyouts
Buyouts sind vor dem Produktionstermin in jedem Fall ausschliesslich mit der
Agentur zu regeln. Buyout-Verhandlungen mit Models sind unzulässig. Der
Auftraggeber haftet in jedem Fall für die Einhaltung der vollständigen, von
der Agentur festgelegten Buyouts sowie für die Agenturgebühr.
4.3
Missbrauch von Material, Produkte- oder Kundenwechsel
Die Verwendung des Bildmaterials richtet sich nach dem mit der Agentur
vereinbarten Zweck und dem bezahlten Model- und Agenturhonorar und darf nur
von einem bestimmten Kunden des Auftraggebers oder nur vom Auftraggeber
selber verwendet werden. Das Material darf nicht für ein anderes Produkt,
für einen anderen Kunden des Auftraggebers oder in einem anderen Land
verwendet werden, es sei denn, es liegt das schriftliche Einverständnis der
Agentur vor. Der Fotograf ist verpflichtet, seinen Kunden darauf aufmerksam
zu machen, dass die Aufnah-
men nur für den mit der Agentur vereinbarten Zweck verwendet werden dürfen.
Ohne schriftliche Zustimmung der Agentur darf das Bildmate-
rial nicht an Dritte weitergegeben oder anderweitig publiziert werden. Im
Fall der Zuwiderhandlung ist eine zehnfache Tagespauschale gegen-
über dem Model sowie eine zehnfache Agenturgebühr geschuldet. Weitere
rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.
Entschädigung
5.1
Modelhonorar
Das mit der Agentur vereinbarte Honorar ist dem Model nach Beendigung der
Arbeit an Ort und Stelle inkl. sämtlicher Spesen und Zuschläge in bar oder
per Check auszuzahlen. Rechnet die Agentur (auf Wunsch des Auftraggebers)
mit dem Auftraggeber und dem Model ab, so erhält das Model seine Entlöhnung
mittels Banküberweisung durch die Agentur. Die Agentur verrechnet dem
Auftraggeber dafür einen Unkostenbeitrag von € 30.— pro Model. Solange
nicht alle vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber bezahlt sind,
gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen. Jegliche Nutzung des
Materials ist damit unzulässig.
5.2
Agenturhonorar
Die Agentur stellt dem Auftraggeber nach Ablauf des Auftrages für die
Vermittlung des Models Rechnung. Solange nicht alle vereinbarten Gebühren
durch den Auftraggeber bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht
übertragen. Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig.
5.3
Wochenende / Feiertage / Nacht
Wird an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen oder zu Nachtzeiten gearbeitet,
werden hierfür keine Zuschläge erhoben.
5.4
Spesen / Reisezeit
Als Reisespesen werden entweder das Bahnbillet retour 2. Klasse oder €
--.60 pro Auto-Kilometer (ab Wohnort des Models bis zum Einsatzort)
verrechnet. Anderweitige Auslagen wie z.B. Taxi, Hotelübernachtungen usw.
können durch das Model nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur geltend
gemacht werden. Als Reisezeit-Entschädigung erhält das Model zusätzlich €
40.— pro Stunde Reisezeit. Das Model hat Anrecht auf eine
Reisezeit-Entschädigung, wenn es mehr als 1 Stunde pro Tag (An- und Abreise
vom Wohnort bis zum Einsatzort gerechnet) reisen muss. Ist das Model am
Arbeitsort oder am selben Tag für mehrere Auftraggeber tätig, werden die
Spesen gemäss den Einsätzen aufgeteilt.
5.5
Verpflegung
Die Verpflegung des Models während der gesamten Arbeitszeit ist Sache des
Auftraggebers. Er organisiert pro Arbeitstag eine warme Mahl-
zeit sowie genügend Mineralwasser (keine alkoholischen Getränke). Können
keine Verpflegungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden und muss sich
das Model selber verpflegen, werden die Auslagen (Quittungen erforderlich)
dem Auftraggeber als Spesen in Rechnung gestellt oder es wird vorher mit der
Agentur eine Pauschale vereinbart.
5.6
Honorarminderungen
Verspätungen durch Eigenverschulden des Models oder sonstige
Honorarminderungen infolge Reklamationen sind vor Ort direkt mit dem Model
abzusprechen und direkt am Modelhonorar in Abzug zu bringen. Die Agentur ist
vor der Auszahlung telefonisch über die Gründe der Honorarminderung und
deren Höhe zu informieren. Honorare, welche dem Model ausbezahlt wurden,
können nicht nachträglich via Agentur wieder zurückgefordert werden. Die
Agenturgebühr bleibt in jedem Falle in vollem Umfang geschuldet, wenn mit
dem Model gearbeitet wurde. Dies gilt ebenso, wenn mit dem Model eine
Model-Honorarminderung vereinbart wurde.
5.7
Schweizer Kunden
Schweizer Kunden die in der Schweiz sind können keine direkt Buchung bei
WORLDMODEL AGENCY, TREND MODELS LTDA machen.
Auftrage werden nur akzeptiert von Schweizer Kunden mit Sitz außerhalb der
Schweiz oder Einsatz außerhalb Schweiz.
Allfällige Bewilligung, Abrechnung, Steuer ist Sache des Auftraggebers und in
jedem Falle meldepflichtig.
5.8
Zahlungsbedingungen
Die Agenturrechnungen sind innert 15 Tagen, netto und ohne Skonto zur
Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins wird eine
Umtriebsentschädigung von € 20.— pro Mahnung sowie ein Verzugszins von 5%,
laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht. Für das Umschreiben einer Rechnung
auf Wunsch des Rechnungsempfängers wird kein Zuschlag erhoben. Mit der
Umschreibung wird stets dem Wunsch des Auftraggebers nach Vereinfachung
entsprochen. Der ursprüngliche Auftraggeber wird jedoch dadurch im
rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Der
Auftraggeber als Vertreter des Kunden garantiert dem Model und der Agentur die
Bezahlung aller vereinbarten Honorare durch den Kunden.
6.
Schlussbestimmungen
6.1
Gültigkeit
Die vorliegenden Allg. Geschäftsbedingungen treten am 05.12.2004 in Kraft und
sind mit sofortiger Wirkung auf die bestehenden Vertragsver-
hältnisse anwendbar.
6.2
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten zwischen der Agentur und
Auftraggebern, Models oder sonstigen Dritten sind die ordentlichen Gerichte
am Firmensitz von WORLDMODEL AGENCY, TREND MODELS LTDA zuständig.
© 2002-2007 by
WORLDMODEL AGENCY, TREND MODELS LTDA GmbH,
Sao Paulo-Brasilien- CNPJ- 03423637-0001-89
|